Die CareTec GmbH unterstützt Sie
Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen immer wieder mal irrtümlich die Kostenübernahme von Hilfsmittel wie Pflegebetten, Aufstehbetten, Seniorenbetten oder Umsetzhilfen ab. Die CareTec GmbH unterstützt die Menschen, die ein RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett benötigen, in der rechtlichen Prüfung der Bescheide ihrer Kasse.
Wenn Sie erkannt haben oder vermuten, dass das RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett für Sie oder Ihr Umfeld ein geeignetes Hilfsmittel ist, sollten Sie Ihren Arzt einschalten. Bestätigt Ihr Arzt diese Sichtweise wird er ein Rezept ausstellen (siehe Seite Arzt-Informationen).
Mit diesem Rezept wenden Sie sich an den Fachberater Ihres Vertrauens oder direkt an uns. Ihr Fachberater, oder die CareTec GmbH, wird das Genehmigungsverfahren mit Ihrer Kasse einleiten. Mit der Zusendung des Bewilligungsbescheides an Sie und an den Fachberater ist der Vorgang für Ihr RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett positiv abgeschlossen.
Sollte aber die Genehmigung verweigert werden, so können Sie über uns die rechtliche Grundlage für die Ablehnung für des RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett überprüfen lassen.
Ein Teil der Ablehnungen ist nicht nachvollziehbar begründet. Um die Begründung verstehen zu können steht Ihnen, als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, eine Kopie des Gutachtens (z.b. MDK-Gutachten) das der Entscheidung zugrundelag, zu. Dieses Gutachten können Sie auch selbst anfordern. Häufig sind in dem Gutachten bereits die Irrtümer (Nachunvollständiger oder veralteter Aktenlage, falsche Sichtweise über die Mobilität des Mitglieds, unvollständige kenntnis der Funktion des Hilfsmittels usw.) erkennbar.
In Ihrem Auftrag, aber auf Kosten der CareTec GmbH, überprüft in diesen Fällen eine Fachanwaltskanzlei den Ablehnungsbescheid.
Wenden Sie sich in den Ablehnungsfällen direkt an uns.
Wir helfen Ihnen gerne!