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Gegenstände des täglichen Bedarfs

Hilfsmittel dürfen keine „Gegenstände des täglichen Bedarfs“ sein. Diese Bezeichnung ist irreführend, da sie etwas anderes bedeutet, als man vermutet. Es werden nämlich sowohl „Gegenstände des täglichen Bedarfs“ als auch Hilfsmittel täglich gebraucht. Aber Gegenstände des täglichen Bedarfs braucht jeder Mensch, Hilfsmittel dagegen nur Menschen mit bestimmten Einschränkungen. Der Unterschied wird an einem Beispiel klar:

Jeder Mensch benötigt Schuhe. Wenn ein Mensch sehr lang gewachsene Füße hat, sind passende Schuhe deutlich teurer als Schuhe im „Normalmaß“. Trotzdem sind die langen Schuhe Gegenstände des täglichen Bedarfs, denn sie sind Alltagsgegenstände, wie sie jeder Mensch braucht. Daher lehnen die Kranken- und Pflegekassen es normalerweise ab, die Kosten dafür zu tragen.

Sind die Füße durch Wachstum oder einen Unfall verformt, sind orthopädische Schuhe notwendig. Diese Schuhe werden von Hand an die Fußform angepasst. Die orthopädischen Schuhe braucht der Nutzer vielleicht auch jeden Tag, aber sie sind keine „Gegenstände des täglichen Bedarfs“, wie sie jeder Mensch braucht, sondern sie dienen dem Ausgleich einer Behinderung. Daher übernehmen die Kranken- und Pflegekasse diese Kosten nach einer Prüfung. (Siehe auch ein ähnliches Beispiel: Aufstehbett = Hilfsmittel)

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