Häufige Fragen

1.) Wie teuer ist ein RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett ?

RotoFlex® Pflegebetten / Aufstehbetten sind so konzipiert, dass sie sowohl auf die Liegebedürfnisse als auf die Sitzbedürfnisse angepasst werden. Dies ist notwendig damit der Kunde den maximalen Funktionsnutzen zur Verfügung gestellt werden kann. Zusätzlich muss die Matratze auf die Bedürfnisse angepasst sein. Die Auslegung berücksichtigt die Körpergröße, das Körpergewicht, das Krankheitsbild und die persönlichen Wünsche des Nutzers. Der Preis kann erst nach Auslegung berechnet werden. (Erfassungsbogen)

2.) Wie lange ist die Lieferzeit von RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett ?

In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung. Häufig liefern wir innerhalb von einer Woche. 

3.) Wie lang sollte ein  RotoFlex® Pflegebett / Aufstehbett ?

Die Liegeflächen von Pflegebetten sollten mindestens 25 cm länger als der Nutzer sein. Wie bei der Nutzung aller Betten mit einer Rückenwinkelverstellung der Liegefläche, wird  die Liegeposition des Nutzers im Bett verändert. Die Person wird zum Fußende verschoben. 

4.) Welche Funktionsmerkmale müssen bei der Beschaffung eines Aufstehbettes besonders beachtet werden? 

Bei der Liegefläche des Bettes muß das Rückenteil fast senkrecht (zwischen 85° und 90° zur waagerechten) stellbar sein. Nur wenn der Rücken des Menschen durch die Liegefläche des Bettes in dieser Position gestützt wird, kann der Kraftaufwand für den Aufstehprozess erheblich reduziert und ein sicherer Aufstehprozess durchgeführt werden. 

5.) Wie lang sollte die Sitztiefe eines Aufstehbettes sein? 

In der Sitzposition sollten die Oberschenkel des Nutzers auf möglichst langer Strecke unterstützt sein. Dadurch wird das rutschfreie, sichere Sitzen erreicht. 

Die Sitztiefe darf aber auch die Oberschenkelläge nicht überschreiten. Ist die Sitztiefe länger, führt es dazu das der Nutzer sich beim Sitzen nicht richtig an der Rückenlehne anlehnen kann. Als Folge treten bei einigen Krankheitsbildern vermehrt Spastiken auf. Eine fehlerhafter Auslegung führt dazu, dass der eigenständige Aufstehprozess entweder gar nicht oder nicht sicher durchgeführt werden kann. 

6.) Wer sollte bei der Beschaffung eines Hilfsmittels einbezogen werden?

Über die geeigneten Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) sollte man sich im Fachhandel vorinformieren und mit der Produktbeschreibung zum behandelnden Arzt gehen. Im Gespräch mit dem Arzt sollte geklärt werden in wieweit das Hilfsmittel in der aktuellen und in der zu erwartenden Behinderung oder Beschränkung wirklichen Nutzen darstellt. Der Arzt wird wenn die Nutzung plausibel ist, ein Rezept ausstellen. 

Dieses Rezept wird dem Fachhandel übergeben, der dann auf ein Angebot für die Kasse erstellt und beides das Rezept und das Angebot bei der zuständigen Kasse zur Genehmigung einreicht. 

Häufig sollte auch das familiäre oder das pflegende Umfeld einbezogen werden.

7.) Beteiligt sich meine Krankenkasse an den Kosten das Aufstehbett und Pflegebett RotoFlex?

Bei entsprechender Indikation (Indikation ist ein Synonym für Heilanzeige oder Funktionsnutzen des zur Verfügung gestellten Hilfsmittels) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten bis auf die Rezeptgebühr (max. € 25). Der Bedarfsfall muß für jedes einzelne Mitglied einer Krankenkasse festgestellt werden. Diese Feststellung wird durch ein Gutachten des MDK oder einer anderen Gutachter-Organisation getroffen. Dieses Gutachten ist eine Entscheidungsgrundlage für die Mitarbeiter der Kasse. 

Gesetzliche Grundlage für eine Genehmigung durch die Krankenkassen ist im Regelfall das Recht auf Behinderungsausgleich durch ein Hilfsmittel (§33 SGB V Abs. 1 Satz 1 sowie §40 SGB XI Abs. 1). Diesem Behinderungsausgleich muß die Krankenkasse nach gängiger Rechtsprechung um so stärker Rechnung tragen wie die Nutzung des Hilfsmittels zur Rückgewinnung der Selbstständigkeit dient. 

Beispiele für Selbstständigkeit mit Hilfe des Rotoflex - Pflegebett und Aufstehbett

Wenn ein Patient durch Nutzung des RotoFlex Pflegebett und Aufstehbett sich selbstständig 

  • in eine Sitzposition (Rücken senkrecht, Oberschenkel waagerecht, Beine ab Unterschenkel senkrecht hängend mit den Füßen den Fußboden berührend) fahren kann. Sitzen auf der Bettkante mit einer Rückenlehne die ihn stützt.
  • die Beine anheben und ins Bett in Liegerichtung drehen und auf der Matratze ablegen kann.
  • aus der Liegeposition in die stehende Position kommt.
  • usw.

Neben diesen Zielen um die Selbstständigkeit des Versicherten zu erreichen, ist die Indikation auch dann erfüllt, wenn durch Nutzung des Hilfsmittels RotoFlex Pflegebett und Aufstehbett die häusliche Pflege aufrecht erhalten werden kann. Dabei ist es von erheblicher Bedeutung ob mittels der eingesetzten Hilfsmittel das familiäre Umfeld des Patienten in die Lage versetzt wird neben den örtlichen Pflegediensten eine fachgerechte Pflege durchzuführen. Die Pflegedienste kommen nur zu bestimmten Tageszeiten. Der Pflegebedarf lässt sich aber häufig nicht auf diese Zeiten beschränken.

Grundsätzlich gelten diese Ausführungen auch für die privaten Krankenkassen und Pflegekassen - außer wenn im Versicherungsvertrag Sonderregelungen die eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung ausschließen, abgeschlossen wurden. 


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