Indikationen für Pflegebetten (Verwendungszweck)

Die „Indikation“ (der Bedarfsfall) beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine deutsche gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, die Kosten für ein Hilfsmittel wie ein Pflegebett bzw. Aufstehbett zu übernehmen.

Indikationen für Pflegebett BIRGA laut den gesetzl. Krankenkassen:

 Für ein Rezept nach § 33 SGB V sowie § 40 SGB XI:

  • „Pflegebett mit elektromotrischer Aufstehhilfe“

Eine Verordnung des Produkts kann dann in Betracht kommen, wenn

  • ein Mensch nicht mehr ohne fremde Hilfe den Transfer in oder aus einem normalen Bett bzw. einem Pflegebett schafft, aber bei Nutzung eines Aufstehbetts seine Selbstständigkeit hierbei erhält oder wiedergewinnt.
  • die Pflege im Bett (z.B. Erreichen einet Sitzstellung) dazu führt, dass die Pflegenden körperlich überfordert werden. Dies passiert besonders häufig, wenn der Patient übergewichtig ist und/oder sehr groß ist – oder wenn die Patientin sich selbst schadet, etwa dadurch, dass sie versucht Dinge zu tun, die sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht tun sollte.

Pflegebett und Aufstehbett INDREA in Bewegung

Indikationen für Aufstehbett INDREA mit Dreh- und Sitzfunktion

Bedarf für ein Aufstehbett INDREA haben Sie, wenn Sie mit Hilfe des Betts

  • wieder eigenständig aufstehen können oder
  • trotz zu erwartender Verschlechterung Ihres Zustandes weiterhin allein aufstehen können
  • wieder passiv mobilisiert werden können (z.B. bei Osteoporose oder Wirbelsäulenmetastasen), wenn ein Umsetzen in den Sessel nicht mehr möglich ist
  • keinen Pflegeheimplatz mehr benötigen und in der häuslichen Pflege daheim bleiben können
  • einen Dekubitus (Liegegeschwür) vermeiden können, oder wenn der Dekubitus mit dem Bett gut behandelt werden kann
  • sich eigenständig vom Bett in den Rollstuhl umsetzen oder
  • selbstständig aufstehen können (z. B. dann, wenn Ihre Beweglichkeit stark vermindert ist) und mit Hilfe des Betts Lendenwirbelsäule und Gelenke möglich sind

Bedarf für ein Aufstehbett INDREA haben Sie auch dann, wenn Sie

  • bettlägerig sind und sich nicht selbstständig aufsetzen, umlegen und das Bett verlassen können (z. B. durch chronisch (neuro-)muskuläre Krankheiten)
  • gleichzeitig Training brauchen, um Osteoporose und Thrombose vorzubeugen
  • gepflegt werden und wenn Pflege und Betreuung ganz oder teilweise im Bett stattfinden muss
  • an Tetraplegie oder fortgeschrittener Muskeldystrophie leiden, die Beine aber teilweise noch funktionieren – und v. a. wenn Sie sich häufig umlagern sollten
  • extrem schnell erschöpt sind
  • an Streckspastiken leiden, die bei passiver Bewegung auftreten
  • am Apallischem Syndrom leiden und hierfür Physiotherapie erhalten
  • in passiver Bewegung große Schmerzen empfinden
  • sehr viel sitzen statt liegen müssen, z. B. bei Herz- oder Lungeninsuffizienz.

Indikationen für Pflegebett BIRGA laut den gesetzl. Krankenkassen:

 Für die Rezeptierung nach § 33 SGB V wie auch § 40 SGB XI:

  • „Pflegebett“

Eine Verordnung des Produktes kann dann in Betracht kommen, wenn

  • die Pflege mit ihren Haupttätigkeiten im Bett stattfindet (Ziel: möglichst ergonomische Arbeitsabläufe für das Pflegende Umfeld zu erreichen) oder
  • der Patient oder die Patientin durch Höhenverstellung der Liegefläche oder Anwinkeln der Rückenfläche das Bett selbstständig aufsuchen/verlassen kann
  • die Winkelverstellung der Liegefläche aus medizinisch-therapeutischen Gründen notwendig ist. Dazu gehören das Hochlagern der Beine (Anheben der Beinfläche). Dies kann z.B. notwendig sein, wenn sich tagsüber in den Beinen viel Flüssigkeit staut. Dann führt die Beinhochlagerung dazu, dass das „Wasser“ sich nachts im Liegen wieder im Köper verteilt.

Die Indikationen für Pflegebett BIRGA gelten auch für das Schwerlastbett LOVIS.

Das Pflegebett BIRGA ist indiziert bei Menschen,

  • die zum Aufstehen oder Mobilisieren sich zwar aus dem Liegen im normalen Bett auf die Bettkante setzen können, aber von dort nicht allein aufstehen
  • die lange Zeit (viele Tage) im Bett verbringen müssen und auch darin gepflegt (gewaschen, gefüttert usw.) werden.
  • bei denen die Pflegeperson körperliche Entlastung braucht, damit die Pflege zu Hause möglich ist.

Die Indikationsstellung für BIRGA Pflegebett gilt bei vielen Erkrankungen oder Behinderungen und wird auch häufig ab einer Einstufung in einen Pflegegrad erreicht.

Da der Möbelhandel bereits seit mehreren Jahren auch Betten mit elektromotorischer Verstellung als „Komfortbetten“ anbietet, steht der Entscheider in der Krankenkasse immer wieder vor einer Grundsatzbetrachtung: Handelt es sich in der jeweiligen Bedarfssituation um eine Anwendung als Pflegebett oder um eine Anwendung zur Steigerung des Komfort. Im zweiten Fall muss er das Bett als Gegenstand des täglichen Bedarfs, den ja auch nicht erkrankte Menschen haben, einstufen und darf dafür keine Leistung bewilligen.