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Hilfsmittel (Behinderungsausgleich)

Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Behinderung ausgleichen und so weit wie möglich Selbstständigkeit gewährleisten. Insofern haben Menschen, deren Selbstständigkeit durch Krankheit oder Behinderung vermindert ist, Anspruch auf Heil- oder Hilfsmittel, die diese Beschränkung ausgleichen (§33 SGB V). Dies gilt in jedem Fall, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse sind.

Die Kassen haben diese Leistung nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu gewähren. Nach diesem Prinzip darf die Kasse aus einem Verzeichnis gleichwertiger Hilfsmittel mit gleichem Funktionsumfang die preiswerteste und günstigste Lösung genehmigen. Das Hilfsmittel muss aber die Funktionen und die Ausstattung haben, die die Anforderungen des/der Betroffenen erfüllen. Hierbei sind besonders auch die anthropometrischen Daten des Betroffenen wichtig. Denn speziell bei Hilfsmitteln wie Pflegebett oder Rollstuhl entscheiden Maße wie Körpermaße und -größe über Sitztiefe, Sitzhöhe etc.

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