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Indikation Info

Verständlicher gesagt ist die Indikation der „Bedarf“ eines Hilfsmittels. Braucht also jemand ein Hilfsmittel, würde es nützen? Ein Beispiel:

Wenn Sie nicht allein aufstehen können, ist dies eine Behinderung oder ein Symptom einer Krankheit. Dann hätten Sie Bedarf an einem Aufstehbett, das Ihnen hierbei hilft.

Der Nutzen des Hilfsmittels (in unserem Beispiel: Das Aufstehbett) ist aus 3 Blickwinkeln zu betrachten:

  • aus therapeutischer Sicht (z. B. Physiotherapie)
  • aus pflegerischer Sicht und
  • als Behinderungsausgleich

Liegt die Indikation (der Bedarf) vor, steht Ihnen das Hilfsmittel zu, wenn Sie krankenversichert sind. In der Sprache der Krankenkasse oder Medizin sagt man dann auch: „Das Hilfsmittel ist indiziert.“

„Technischere“ Erklärung der Indikation: Eine Indikation ist der Zusammenhang zwischen einer Krankheit oder ihren Auswirkungen einerseits und andererseits dem Heilverfahren oder den Hilfsmitteln. Ein Hilfsmittel kann die Auswirkungen einer Krankheit deutlich beschränken. Ein Hilfsmittel ist dann „indiziert“, wenn dieser sinvolle Zusammenhang erkennbar ist.

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