Kostenübernahme für Ihr Pflegebett: So funktioniert’s mit der Kranken- und Pflegekasse

Ein Pflegebett ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für viele Menschen, die zu Hause gepflegt werden oder bestimmte körperliche Einschränkungen haben. Doch wer trägt die Kosten für Anschaffung und Unterhalt? Wir bei Caretec möchten Ihnen dabei helfen, sich im Dschungel der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen zurechtzufinden und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr benötigtes Pflegebett zu erhalten.

Wann übernehmen Kranken- und Pflegekassen die Kosten für ein Pflegebett?

Grundsätzlich übernehmen Kranken- und Pflegekassen die Kosten für Gegenstände und Leistungen, die dazu dienen, den Gesundheitszustand zu erhalten oder eine Behinderung auszugleichen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Hilfsmittel. Wichtig ist, dass diese Hilfsmittel nicht zum „täglichen Bedarf“ gehören.

Was bedeutet das konkret?

  • Ein normales Bett ist ein Gegenstand des täglichen Bedarfs und wird nicht von den Kassen bezahlt.
  • Ein Bett mit einem elektromotorischen Lattenrost ist ein Komfortgegenstand und ebenfalls keine Kassenleistung.

Im Gegensatz dazu sind:

  • Ein Bett mit einem Einlegerahmen, der als Hilfsmittel in der Pflege dient, eine Leistung der Kassen.
  • Ein Pflegebett, ebenfalls ein wichtiges Hilfsmittel in der Pflege, eine Leistung der Kassen.
  • Ein Aufstehbett, ein medizinisches Hilfsmittel zur Förderung der Selbstständigkeit und Unterstützung in der Pflege, eine Kassenleistung.

Die Kranken- und Pflegekassen tragen in diesen Fällen sowohl die Kosten für die Beschaffung als auch für den Unterhalt des Hilfsmittels.

Wichtiger Hinweis: Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn eine Indikation vorliegt, d.h. wenn das Pflegebett aus medizinischen Gründen oder zur Unterstützung der Pflegebedürftigkeit notwendig ist.

Der Weg zur Genehmigung: Ihr Antrag für das Pflegebett

Um die Kostenübernahme für Ihr Pflegebett zu beantragen, ist ein formaler Prozess bei Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse notwendig.

So stellen Sie den Antrag:

  • Rezept oder Attest vom Arzt: Ihr Arzt muss die Notwendigkeit des Pflegebetts bescheinigen. Dieses Rezept oder Attest ist die Grundlage für Ihren Antrag. Es sollte die Indikation klar benennen und begründen, warum ein Pflegebett für Sie erforderlich ist.
  • Kostenangebot vom Leistungserbringer: Sie benötigen ein Kostenangebot von einem Fachhandel wie Caretec. Wir erstellen Ihnen gerne ein detailliertes Angebot für das passende Pflegebett, das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Ihr Antrag ist sachlich vollständig, wenn er aus diesen beiden Dokumenten besteht.

Bearbeitungszeiten und Ihre Rechte bei der Hilfsmittelgenehmigung

Die Bearbeitung von Anträgen auf Hilfsmittel kann manchmal Geduld erfordern. Um Verzögerungen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber den §13 Abs. 3a „Kostenerstattung / Verzögerte Bearbeitung eines Genehmigungsantrags“ im Sozialgesetzbuch V verankert.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Krankenkasse muss binnen 3 Wochen über Ihren Antrag entscheiden.
  • Ist zusätzlich eine unabhängige Stellungnahme (z.B. ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – MDK-Gutachten) notwendig, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf 5 Wochen.
  • Kann die Krankenkasse die Frist von 5 Wochen nicht einhalten, muss sie Ihnen schriftlich die Gründe für die Verzögerung darlegen.
  • Wichtig: Trifft innerhalb dieser 5 Wochen keine Entscheidung und auch keine Erläuterung der Verlängerung bei Ihnen ein, gilt das Hilfsmittel als genehmigt!

Wir bei Caretec unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und beantworten Ihre Fragen zum Genehmigungsprozess.

Wir sind für Sie da!

Die Beantragung eines Pflegebetts kann komplex sein. Sprechen Sie uns an! Unser Team bei Caretec berät Sie umfassend zu den verschiedenen Pflegebett-Modellen und den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.







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