Häufige Fragen zu Pflegebetten und Hilfsmitteln

Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Pflegebett / Aufstehbett.

FAQs







Wenn Ihnen ein Hilfsmittel eindeutig nützen und helfen würde – wenn also die Indikation stimmt – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten dafür. Somit übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Pflegebett. Nur die Rezeptgebühr (max. € 25) müssen Sie jeweils selbst tragen.
Ob Sie eindeutigen Bedarf an einem Hilfsmittel haben, muss immer einzeln geprüft werden. Es kommt also eine Gutachterin zu Ihnen und prüft Ihren Bedarf, vor allem durch Gespräche. Die Gutachter kommen von Organisationen wie z.B. dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Ihr Gutachten ist die Grundlage, auf der die Krankenkasse Ihren Antrag auf das Pflegebett genehmigt oder ablehnt. Dies entscheidet ein Sachbearbeiter der Krankenkasse.

Grundsätzlich gilt all dies auch für die privaten Kassen – außer, wenn im Versicherungsvertrag etwas anderes steht und z. B. manche Hilfsmittel ausgeschlossen wurden.

Die Kasse hat Ihren Antrag abgelehnt, obwohl bei Ihnen eindeutig der Bedarf vorliegt? Wir können Ihnen weiterhelfen.

Über die geeigneten Hilfsmittel für eine Behinderung (z.B. Pflegebett) sollten Sie sich im Fachhandel informieren und dann mit der Produktbeschreibung zu Ihrem Arzt gehen. Das Gespräch mit dem Arzt sollte klären, inwiefern das Hilfsmittel für die Behinderung jetzt und künftig einen wirklichen Nutzen bietet. Wenn der Nutzen klar und plausibel ist, stellt die Ärztin ein Rezept aus.
Lassen Sie sich bei diesem Prozess ruhig von Familie, Freunden oder Ihren Pflegenden unterstützen. Diese können eine weiteren, wertvollen Blickwinkel bieten und Sie entlasten.

Beim Sitzen im Aufstehbett sollten die Oberschenkel der Nutzerin möglichst vollständig aufliegen. Dadurch können Sie rutschfrei und sicher sitzen. Die Sitztiefe des Aufstehbetts darf aber nicht länger sein als die Oberschenkel, denn dann kann der Nutzer sich nicht richtig an der Rückenlehne anlehnen. Passiert dies, treten bei einigen Krankheitsbildern vermehrt Spastiken auf. Ist also die Sitztiefe nicht genau an Ihre Beinlänge angepasst, können Sie nur unsicher sitzen. Zudem können Sie entweder gar nicht aufstehen oder nur unsicher. 

Bei Aufstehbetten sind besonders 3 Merkmale wichtig:
Das Rückenteil der Liegefläche muss sich senkrecht (85° bis 90° zum Boden) stellen lassen. Nur dann stützt das Rückenteil den Rücken der Person im Sitzen. Erst dann kann sie sicher aufstehen und muss dafür viel weniger Kraft aufwenden.
Außerdem müssen die Sitztiefe und die Höhe des Sitzes an die Körpergröße des Nutzers anpassbar sein.
Lesen Sie auch die Antwort auf die Frage Wie lang sollte die Sitztiefe im Aufstehbett sein?

Die Liegeflächen von Pflegebetten sollten mind. 35 cm länger als der Nutzer sein. Sind Sie also 1,65 m groß, sollte Ihr Pflegebett mind. 2m lang sein (165 cm + 35 cm). Warum?
Weil Sie möglichst nicht am Kopf- oder Fußende anstoßen sollten, wenn Sie Ihre Lage verändern.
Jeder Mensch verändert im Schlaf seine Position. Wenn das Rückenteil im Pflegebett angestellt ist, ist die Liegefläche nicht ganz flach. Dann rutscht die Person im Bett mit der Zeit hinunter zum Fußende. Ist das Bett zu kurz, stößt sie im Schlaf mit den Füßen an den Bettrahmen. Dies kann unangenehm sein und den Schlaf unterbrechen. Generell liegt man häufig unbequem, wenn die Füße den Bettrahmen berühren.
Eine flache Liegefläche wiederum sollten Sie nur wählen, wenn es für Sie bequem und unschädlich ist. Alle INDREA-Betten haben ein verstellbares Rückenteil.

In der Regel beträgt die Lieferzeit des Pflegebetts höchstens 3 Wochen, nachdem wir Ihren schriftlichen Auftrag erhalten. Häufig liefern wir schon innerhalb einer Woche.

Vorneweg: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten (bis auf max. 25€) für das Pflegebett, wenn Sie es brauchen und gesetzlich versichert sind. Die Ärztin muss hierfür ein Rezept für das Bett ausstellen. Lesen Sie auch: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Pflegebett / Aufstehbett INDREA?

Den Preis Ihres Pflegebetts / Aufstehbetts können wir erst berechnen, wenn wir alle nötigen Informationen über Ihre Bedürfnisse haben. 

Warum? INDREA-Aufstehbetten sind Einzelstücke: Stets genau auf den Nutzer oder die Nutzerin zugeschnitten. Sie erhalten nur den maximalen Nutzen Ihres Aufstehbetts, wenn es exakt zu Ihnen passt. Sie werden in Ihrem Bett zumindest viele Stunden liegen, sitzen und Ihre Position verändern. Daher erbitten wir genaue Angaben dazu, wie Ihre Bedürfnisse für das Liegen und Sitzen sind, und wo Ihre Einschränkungen liegen.

Es gibt auch verschiedene Matratzen, aus denen wir die richtige für Sie wählen. Hierbei spielen nicht nur Ihre Einschränkungen, sondern auch Körpergröße und Körpergewicht eine Rolle. Auch Ihre persönlichen Wünsche fließen mit ein.

So setzt sich der Preis für ein Pflegebett aus vielen Aspekten zusammen.

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns an mail@caretec.info. Wir bemühen uns um zügige Antwort.