Wozu ein Aufstehbett?
Das Aufsteh- und Pflegebett INDREA ist ein medizinisches Hilfsmittel gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den Sozialgesetzbüchern V (SGB V) § 33 und XI (SGB XI) § 40.
Aufstehbetten werden seit über 15 Jahren mit großem Erfolg in Kliniken, Heimen, Krankenhäusern sowie der Pflege zu Hause eingesetzt.
Lesen Sie als Arzt oder Ärztin hier
- weshalb dieses Hilfsmittel sehr sinnvoll sein kann
- wie Sie es verschreiben
- weshalb Ihre Unterstützung für die Patientin notwendig ist.
Mit dem Pflegebett / Aufstehbett INDREA können Patienten wieder völlig selbstständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett aufstehen. Ebenso können sie sich ohne sonstige Hilfe wieder hinlegen. So können sie sich selbst mobilisieren und werden ermuntert, sich wieder regelmäßig zu bewegen. Bewegung wiederum fördert die Gesundheit, indem sie Atmung, Kreislauf, Muskulatur und Verdauung anregt. Auch kann die Patientin wieder öfter aktiv am sozialen Leben teilnehmen.
Ziel der ärztlichen Therapie sind die Steigerung oder der Erhalt der Mobilität eines Patienten / einer Patientin. Der Einsatz des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA erfüllt dieses Anliegen auf vielfältige Weise. Deshalb ist es ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel entsprechend SGB V § 23.1. Erfahrungen von Patienten zeigen, dass das Aufstehbett INDREA neben der physischen Hilfe auch wichtige psychische Unterstützung spendet.
Arzt oder Ärztin sind Fachpersonen für die Diagnose und Therapie. Unter die ärztliche Verantwortung fällt es, der Patientin oder dem Patienten geeignete Hilfsmittel zu verschreiben, um deren körperliche und psychische Gesundheit zu steigern oder zu erhalten (SGB V § 23.1.1 + 1.3 + 1.4; SGB V § 27.1.4 + 1.6). Hierzu gehört auch, ihn oder sie soweit wie möglich in die gewohnte Lebenswelt zu reintegrieren, denn dies mindert besonders psychische Belastungen.
Verordnung
Aufgabe des Hilfsmittel ist es, die Therapie einer Patientin optimal zu unterstützen. Daher muss die Ärztin vor Verordnung eines Hilfsmittels prüfen, welche Funktionen das Hilfsmittel hierfür haben muss.
Für die eindeutige Identifikation des Hilfsmittels ist wichtig, dass die Grundfunktionen des Hilfsmittels oder seine Hilfsmittelnummer in Rezept oder Anhang angegeben sind.
Das INDREA-Pflegebett / Aufstehbett ist entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen dann zu verordnen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- die Indikation für ein Pflegebett oder einen Einlegerahmen mit Liegehöhenverstellung liegt vor
- Schwenk- und Sitzfunktion der Liegefläche ist notwendig
- die Patientin kann sich mit dem Hilfsmittel selbstständig ins Bett legen oder es verlassen
- alternative Maßnahmen scheiden aus.
Das Verordnen von Hilfsmitteln hat keine Nachteile für die Verordnungspraxis der Ärztin, denn dies belastet nicht ihr Budget für Arzneien und Heilmittel.
Rezeptbeispiel
„Pflegebett mit elektromotorischer Aufstehhilfe.“
Attestbeispiel
“Herr / Frau … ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht oder nur selten in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Für eine akzeptable Versorgung ist ein Bett notwendig, das Herr / Frau … hebend oder fahrend von einer Liege- in eine Sitzposition umlagert, oder umgekehrt. Dadurch bleibt Herrn / Frau [Name]s Mobilität erhalten, kann sogar gesteigert oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die dauerhafte pflegerische Hilfe am Bett wäre hierdurch folglich nicht mehr permanent nötig.“
Unterlagen für den Arzt / die Ärztin und zur Auslegung des Aufstehbetts INDREA
Informationen für den Arzt über das INDREA Pflegebett und Aufstehbett(Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Indikationen für das Pflegebett / Aufstehbett INDREA (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Erfassungsbogen für das INDREA Aufstehbett und Pflegebett (Senden Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zu.)