Informationen für Arzt und Ärztin

Wozu ein Aufstehbett?

Das INDREA-Aufsteh- und Pflegebett ist ein medizinisches Hilfsmittel gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 33 sowie Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) § 40. Aufstehbetten werden seit über 15 Jahren mit großem Erfolg in der häuslichen und institutionellen Pflege eingesetzt.

Lesen Sie als Arzt / Ärztin hier, weshalb dieses Hilfsmittel sehr sinnvoll sein kann, wie Sie es verschreiben, und weshalb Ihre Unterstützung für die Patientin notwendig ist.

Das Pflegebett / Aufstehbett INDREA gibt Patienten die Fähigkeit zurück, völlig eigenständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett aufzustehen. So können sie sich selbst mobilisieren und bewegen sich wieder regelmäßig. Die Bewegung regt Kreislauf, Atmung, Muskulatur und Verdauung an und fördert somit die Gesundheit. Auch kann er oder sie wieder öfter aktiv am sozialen Leben teilnehmen.

Ziel der ärztlichen Therapie und Behandlung ist Steigerung oder Erhalt der Mobilität eines Patienten / einer Patientin. Der Einsatz des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA erfüllt dieses Anliegen in vielfältiger Weise und ist deshalb ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel entsprechend SGB V § 23.1. Patientenerfahrungen belegen, dass das Aufstehbett INDREA neben der physischen Hilfe auch wichtige psychische Unterstützung spendet.

Der Arzt / die Ärztin ist Fachmensch für Diagnose und Therapie des Patienten. In ärztlicher Verantwortung liegt es, der Patientin geeignete Hilfsmittel zu verschreiben, um deren körperliche und psychische Gesundheit zu steigern bzw. zu erhalten. (SGB V § 23.1.1 + 1.3 + 1.4; SGB V § 27.1.4 + 1.6). Dazu gehört auch, den Patienten weitestgehend in seine Lebenswelt zu reintegrieren, was psychische Belastungen mindert.

Verordnung

Die Ärztin muss vor Verordnung eines Hilfsmittels prüfen, welche Grundfunktionen es haben muss, um die Therapie der Patientin optimal zu unterstützen.
Diese Grundfunktionen des Hilfsmittels oder die Hilfsmittelnummer sind im Rezept oder einem Anhang anzugeben.
Die Verordnung des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA ist entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen dann zu erteilen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • die Indikation für ein Pflegebett oder einen Einlegerahmen mit Liegehöhenverstellung liegt vor
  • Schwenk- und Sitzfunktion der Liegefläche ist notwendig
  • die Patientin kann mit Hilfe des Hilfsmittels das Bett selbstständig aufsuchen oder verlassen
  • alternative Maßnahmen scheiden aus.

Von der Ärztin verordnete Hilfsmittel belasten nicht ihr Budget für Arzneien und Heilmittel. Folglich hat das Verordnen von Hilfsmitteln keine Nachteile für die ärztliche Verordnungspraxis.

Rezeptbeispiel

„Pflegebett mit elektromotorischer Aufstehhilfe.“

Attestbeispiel

“Herr / Frau … ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht oder nur selten in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Für eine akzeptable Versorgung ist ein Bett notwendig, das Herr / Frau … hebend oder fahrend von einer Liege- in eine Sitzposition umlagert, oder umgekehrt. Dadurch bleibt Herrn / Frau [Name]s Mobilität erhalten, kann sogar gesteigert oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die dauerhafte pflegerische Hilfe am Bett wäre hierdurch folglich nicht mehr permanent nötig.“

Unterlagen für den Arzt / die Ärztin und zur Auslegung des Aufstehbetts INDREA

Erfassungsbogen für das INDREA Aufstehbett und Pflegebett (Senden Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zu.)
Informationen für den Arzt über das INDREA Pflegebett und Aufstehbett (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Indikationen für das Aufstehbett und Pflegebett INDREA (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)

Wozu ein Aufstehbett?

Das Aufsteh- und Pflegebett INDREA ist ein medizinisches Hilfsmittel gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den Sozialgesetzbüchern V (SGB V) § 33 und  XI (SGB XI) § 40.

Aufstehbetten werden seit über 15 Jahren mit großem Erfolg in Kliniken, Heimen, Krankenhäusern sowie der Pflege zu Hause eingesetzt.

Lesen Sie als Arzt oder Ärztin hier

  • weshalb dieses Hilfsmittel sehr sinnvoll sein kann
  • wie Sie es verschreiben
  • weshalb Ihre Unterstützung für die Patientin notwendig ist.

Mit dem Pflegebett / Aufstehbett INDREA können Patienten wieder völlig selbstständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett aufstehen. Ebenso können sie sich ohne sonstige Hilfe wieder hinlegen. So können sie sich selbst mobilisieren und werden ermuntert, sich wieder regelmäßig zu bewegen. Bewegung wiederum fördert die Gesundheit, indem sie Atmung, Kreislauf, Muskulatur und Verdauung anregt. Auch kann die Patientin wieder öfter aktiv am sozialen Leben teilnehmen.

Ziel der ärztlichen Therapie sind die Steigerung oder der Erhalt der Mobilität eines Patienten / einer Patientin. Der Einsatz des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA erfüllt dieses Anliegen auf vielfältige Weise. Deshalb ist es ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel entsprechend SGB V § 23.1. Erfahrungen von Patienten zeigen, dass das Aufstehbett INDREA neben der physischen Hilfe auch wichtige psychische Unterstützung spendet.

Arzt oder Ärztin sind Fachpersonen für die Diagnose und Therapie. Unter die ärztliche Verantwortung fällt es, der Patientin oder dem Patienten geeignete Hilfsmittel zu verschreiben, um deren körperliche und psychische Gesundheit zu steigern oder zu erhalten (SGB V § 23.1.1 + 1.3 + 1.4; SGB V § 27.1.4 + 1.6). Hierzu gehört auch, ihn oder sie soweit wie möglich in die gewohnte Lebenswelt zu reintegrieren, denn dies mindert besonders psychische Belastungen.

Verordnung

Aufgabe des Hilfsmittel ist es, die Therapie einer Patientin optimal zu unterstützen. Daher muss die Ärztin vor Verordnung eines Hilfsmittels prüfen, welche Funktionen das Hilfsmittel hierfür haben muss.
Für die eindeutige Identifikation des Hilfsmittels ist wichtig, dass die Grundfunktionen des Hilfsmittels oder seine Hilfsmittelnummer in Rezept oder Anhang angegeben sind.
Das INDREA-Pflegebett / Aufstehbett ist entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen dann zu verordnen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • die Indikation für ein Pflegebett oder einen Einlegerahmen mit Liegehöhenverstellung liegt vor
  • Schwenk- und Sitzfunktion der Liegefläche ist notwendig
  • die Patientin kann sich mit dem Hilfsmittel selbstständig ins Bett legen oder es verlassen
  • alternative Maßnahmen scheiden aus.

Das Verordnen von Hilfsmitteln hat keine Nachteile für die Verordnungspraxis der Ärztin, denn dies belastet nicht ihr Budget für Arzneien und Heilmittel.

Rezeptbeispiel

„Pflegebett mit elektromotorischer Aufstehhilfe.“

Attestbeispiel

“Herr / Frau … ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht oder nur selten in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Für eine akzeptable Versorgung ist ein Bett notwendig, das Herr / Frau … hebend oder fahrend von einer Liege- in eine Sitzposition umlagert, oder umgekehrt. Dadurch bleibt Herrn / Frau [Name]s Mobilität erhalten, kann sogar gesteigert oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die dauerhafte pflegerische Hilfe am Bett wäre hierdurch folglich nicht mehr permanent nötig.“

Unterlagen für den Arzt / die Ärztin und zur Auslegung des Aufstehbetts INDREA

Informationen für den Arzt über das INDREA Pflegebett und Aufstehbett(Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Indikationen für das Pflegebett / Aufstehbett INDREA (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Erfassungsbogen für das INDREA Aufstehbett und Pflegebett (Senden Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zu.)

Wozu ein Aufstehbett?

Das Aufstehbett INDREA ist ein Pflegebett mit Aufstehhilfe und somit ein medizinisches Hilfsmittel gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den Sozialgesetzbüchern V (SGB V) § 33 und  XI (SGB XI) § 40. Lesen Sie als Arzt oder Ärztin hier

  • weshalb dieses Hilfsmittel sehr sinnvoll sein kann
  • wie Sie es verschreiben
  • warum die Patientin Ihre Unterstützung braucht.

Aufstehbetten werden seit über 15 Jahren mit großem Erfolg in Kliniken, Heimen, Krankenhäusern und der Pflege zu Hause eingesetzt.

Mit dem Aufstehbett INDREA können Patienten wieder selbstständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett aufstehen und sich hineinlegen. So werden sie nicht nur unabhängiger von Pflegenden, sondern können sich auch selbst mobilisieren und werden zu regelmäßiger Bewegung ermuntert. Bewegung wiederum fördert bekanntermaßen die Gesundheit, u. a. weil sie Atmung, Kreislauf, Muskulatur und Verdauung anregt.

Auch kann die Patientin mit diesem Hilfsmittel wieder öfter aktiv ein Sozialleben pflegen, was die psychische, aber auch die körperliche Gesundheit und das Wohlbefinden fördert.

Arzt oder Ärztin sind Fachpersonen für die Diagnose und Therapie. Teil ärztlicher Verantwortung ist es, der Patientin oder dem Patienten geeignete Hilfsmittel zu verschreiben, um deren körperliche und psychische Gesundheit zu steigern oder zu erhalten (SGB V § 23.1.1 + 1.3 + 1.4; SGB V § 27.1.4 + 1.6). Hierzu gehört auch, ihn oder sie so gut wie möglich wieder in das gewohnte Umfeld einzubinden, denn dies mindert besonders psychische Belastungen.

Ziel der ärztlichen Therapie sind Steigerung oder Erhalt der Mobilität eines Patienten / einer Patientin. Der Einsatz des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA erfüllt dies in mehrerer Hinsicht. Deswegen ist es entsprechend SGB V § 23.1 ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel.
Erfahrungen von Patienten zeigen, dass das Aufstehbett INDREA neben der physischen auch wichtige psychische Unterstützung spendet.

Verordnung

Die Ärztin muss vor Verordnung dieses Hilfsmittel prüfen, welche Funktionen es haben muss – stets in Bezug darauf, dass es die Behandlung einer Patientin optimal unterstützen soll.
Für die eindeutige Identifikation des Hilfsmittels ist wichtig, dass seine Grundfunktionen oder seine Hilfsmittelnummer im Rezept oder einem Anhang angegeben sind.
Das INDREA-Pflegebett / Aufstehbett ist entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen dann zu verordnen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • die Indikation für ein Pflegebett oder einen Einlegerahmen mit höhenverstellbarer Liege liegt vor
  • die Patientin kann sich mit dem Hilfsmittel selbstständig ins Bett legen oder es verlassen
  • Schwenk- und Sitzfunktion der Liegefläche ist notwendig
  • alternative Maßnahmen scheiden aus.

Das Verordnen von Hilfsmitteln hat keine Nachteile für die Verordnungspraxis der Ärztin, da es nicht ihr Budget für Arzneien und Heilmittel belastet.

Rezeptbeispiel

„Pflegebett mit elektromotorischer Aufstehhilfe.“

Attestbeispiel

“Herr / Frau … ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht oder nur selten in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Für eine akzeptable Versorgung ist ein Bett notwendig, das Herr / Frau … hebend oder fahrend von einer Liege- in eine Sitzposition umlagert, oder umgekehrt. Dadurch bleibt Herrn / Frau [Name]s Mobilität erhalten, kann sogar gesteigert oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die dauerhafte pflegerische Hilfe am Bett wäre hierdurch folglich nicht mehr permanent nötig.“

Unterlagen für den Arzt / die Ärztin und zur Auslegung des Aufstehbetts INDREA

Erfassungsbogen für das INDREA Aufstehbett und Pflegebett (Senden Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zu.)
Indikationen für das Pflegebett / Aufstehbett INDREA (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Informationen für den Arzt über das INDREA Pflegebett und Aufstehbett (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)