Wozu ein Aufstehbett?
Das INDREA-Aufsteh- und Pflegebett ist ein medizinisches Hilfsmittel gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 33 sowie Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) § 40. Aufstehbetten werden seit über 15 Jahren mit großem Erfolg in der häuslichen und institutionellen Pflege eingesetzt.
Lesen Sie als Arzt / Ärztin hier, weshalb dieses Hilfsmittel sehr sinnvoll sein kann, wie Sie es verschreiben, und weshalb Ihre Unterstützung für die Patientin notwendig ist.
Das Pflegebett / Aufstehbett INDREA gibt Patienten die Fähigkeit zurück, völlig eigenständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett aufzustehen. So können sie sich selbst mobilisieren und bewegen sich wieder regelmäßig. Die Bewegung regt Kreislauf, Atmung, Muskulatur und Verdauung an und fördert somit die Gesundheit. Auch kann er oder sie wieder öfter aktiv am sozialen Leben teilnehmen.
Ziel der ärztlichen Therapie und Behandlung ist Steigerung oder Erhalt der Mobilität eines Patienten / einer Patientin. Der Einsatz des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA erfüllt dieses Anliegen in vielfältiger Weise und ist deshalb ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel entsprechend SGB V § 23.1. Patientenerfahrungen belegen, dass das Aufstehbett INDREA neben der physischen Hilfe auch wichtige psychische Unterstützung spendet.
Der Arzt / die Ärztin ist Fachmensch für Diagnose und Therapie des Patienten. In ärztlicher Verantwortung liegt es, der Patientin geeignete Hilfsmittel zu verschreiben, um deren körperliche und psychische Gesundheit zu steigern bzw. zu erhalten. (SGB V § 23.1.1 + 1.3 + 1.4; SGB V § 27.1.4 + 1.6). Dazu gehört auch, den Patienten weitestgehend in seine Lebenswelt zu reintegrieren, was psychische Belastungen mindert.
Verordnung
Die Ärztin muss vor Verordnung eines Hilfsmittels prüfen, welche Grundfunktionen es haben muss, um die Therapie der Patientin optimal zu unterstützen.
Diese Grundfunktionen des Hilfsmittels oder die Hilfsmittelnummer sind im Rezept oder einem Anhang anzugeben.
Die Verordnung des Pflegebetts / Aufstehbetts INDREA ist entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen dann zu erteilen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- die Indikation für ein Pflegebett oder einen Einlegerahmen mit Liegehöhenverstellung liegt vor
- Schwenk- und Sitzfunktion der Liegefläche ist notwendig
- die Patientin kann mit Hilfe des Hilfsmittels das Bett selbstständig aufsuchen oder verlassen
- alternative Maßnahmen scheiden aus.
Von der Ärztin verordnete Hilfsmittel belasten nicht ihr Budget für Arzneien und Heilmittel. Folglich hat das Verordnen von Hilfsmitteln keine Nachteile für die ärztliche Verordnungspraxis.
Rezeptbeispiel
„Pflegebett mit elektromotorischer Aufstehhilfe.“
Attestbeispiel
“Herr / Frau … ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht oder nur selten in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Für eine akzeptable Versorgung ist ein Bett notwendig, das Herr / Frau … hebend oder fahrend von einer Liege- in eine Sitzposition umlagert, oder umgekehrt. Dadurch bleibt Herrn / Frau [Name]s Mobilität erhalten, kann sogar gesteigert oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die dauerhafte pflegerische Hilfe am Bett wäre hierdurch folglich nicht mehr permanent nötig.“
Unterlagen für den Arzt / die Ärztin und zur Auslegung des Aufstehbetts INDREA
Erfassungsbogen für das INDREA Aufstehbett und Pflegebett (Senden Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zu.)
Informationen für den Arzt über das INDREA Pflegebett und Aufstehbett (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)
Indikationen für das Aufstehbett und Pflegebett INDREA (Der Ärztin zur Information mitnehmen.)