Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Pflegebett / Aufstehbett INDREA?







Wenn Ihnen ein Hilfsmittel eindeutig nützen und helfen würde – wenn also die Indikation stimmt – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten dafür. Somit übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Pflegebett. Nur die Rezeptgebühr (max. € 25) müssen Sie jeweils selbst tragen.
Ob Sie eindeutigen Bedarf an einem Hilfsmittel haben, muss immer einzeln geprüft werden. Es kommt also eine Gutachterin zu Ihnen und prüft Ihren Bedarf, vor allem durch Gespräche. Die Gutachter kommen von Organisationen wie z.B. dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Ihr Gutachten ist die Grundlage, auf der die Krankenkasse Ihren Antrag auf das Pflegebett genehmigt oder ablehnt. Dies entscheidet ein Sachbearbeiter der Krankenkasse.

Grundsätzlich gilt all dies auch für die privaten Kassen – außer, wenn im Versicherungsvertrag etwas anderes steht und z. B. manche Hilfsmittel ausgeschlossen wurden.

Die Kasse hat Ihren Antrag abgelehnt, obwohl bei Ihnen eindeutig der Bedarf vorliegt? Wir können Ihnen weiterhelfen.