A B D E F G H I K L M N O P R S T U W
Ko Kr

Krankenkassen – gesetzlich und privat

Grundsätzlich gelten für gesetzliche und private Kranken- und Pflegekassen dieselben deutschen Sozialgesetze. Aber die privaten Kassen/Versicherungen haben Spielraum bei den Verträgen mit Versicherten.

Die gesetzlichen Versicherungen (GKV) dürfen die Mindestleistungen nicht unterschreiten und nur selten höhere Leistungen zusagen.

Dagegen können die privaten Versicherungen (PKV) in Einzelverträgen mit Versicherten höhere und geringere Leistungen vereinbaren. Daher können die privaten Versicherungen mit besonderen Leistungen werben wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus. Andererseits können sie auch notwendige Leistungen in Einzelverträgen mit Versicherten ausschließen. So schließen einige private Kassen z. B. manche Hilfsmittel aus ihrem Leistungskatalog aus.

 

Vertrag mit einer privaten Krankenkasse? 

Bevor Sie diesen abschließen, sollten Sie einige Dinge wissen:

Grundsätzlich sollten die privaten Kassen (Kranken- und Pflegeversicherungen) die gleichen Leistungen oder mehr bieten als die gesetzlichen Krankenkassen. Leider zeigt sich immer wieder, dass die privaten Kassen weniger bereit sind Leistungen zu übernehmen als die gesetzlichen Kassen, selbst dann, wenn eindeutig ein Bedarf besteht. Dies führt regelmäßig zu Konflikten zwischen der Kasse und der/dem Versicherten.

Einige PKV legen bereits bei Abschluss eines Vertrags mit einer/m neuen Versicherten eine unvollständige Hilfsmittelliste zugrunde und bezeichnen diese als „geschlossene Liste“. Diese Hilfsmittelliste enthält dann nicht alles, was im aktuellen Hilfsmittelverzeichnis steht. Auf dieser Basis hat der/die Privatversicherte bereits bei Abschluss des Vertrags einen geringeren Versicherungsschutz als ein/e Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse. Zweitens schließen diese Versicherungsverträge aus, dass der/die Versicherte ein Hilfsmittel erhält, das sich vielleicht in der Zwischenzeit medizinisch oder technisch weiterentwickelt hat. Drittens ist in manchen Verträgen ein Höchstbetrag für die aufgeführten Hilfsmittel angegeben. Das heißt: Wenn ein Hilfsmittel in Zukunft teurer wird, übernimmt die PKV nicht die gesamten Kosten.

Diese Punkte führen bei langjährigen Verträgen mit PKV dazu, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht und die wahren Kosten nicht gedeckt werden.

Es gibt nicht nur deshalb einige Unzufriedenheit über die privaten Krankenversicherungen und das duale System. Seit längerem gibt es die Überlegung, die privaten Versicherungen abzuschaffen.

Ähnliche Begriffe