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Kostenübernahme / Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse

Zu den Leistungen der Kranken- und Pflegekassen gehört die Kostenübernahme für Gegenstände (z.B. Pflegebett) und Leistungen (z.B. Krankengymnastik), die helfen, den Gesundheitszustand zu erhalten oder eine Behinderung auszugleichen. Dabei übernehmen die Kassen die Kosten nur, wenn es sich nicht um Leistungen und Gegenstände des „täglichen Bedarfs“ handelt. 

Beispiel:

  • ein normales Bett ist ein Gegenstand des täglichen Bedarfs und gehört nicht zu den Leistungen der Kassen.
  • ein Bett mit einem elektromotorischen Lattenrost ist ein Komfortgegenstand des täglichen Bedarfs und damit keine Kassenleistung.

Im Gegensatz dazu:

  • ein Bett mit einem Einlegerahmen, ein Hilfsmittel in der Pflege, gehört zu den Leistungen der Kassen.
  • ein Pflegebett, auch ein Hilfsmittel in der Pflege, gehört zu den Leistungen der Kassen.
  • ein Aufstehbett, ein medizinisches Hilfsmittel, das sowohl in der Pflege genutzt wird als auch zur Selbstständigkeit dient, ist Kassenleistung.

Die Kranken- und Pflegekassen zahlen hier jeweils die Kosten für Beschaffung und Unterhalt des Hilfsmittels.
Achtung: Die Kranken- oder Pflegekasse übernimmt die Kosten nur dann, wenn die Indikation stimmt.

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