Leistungserbringer
Leistungserbringer sind Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser und Fachfirmen für Medizinprodukte. Seit Ausgestaltung der Kranken- und Pflegegesetze wird bei diesen Gesetzen unterschieden zwischen: a) Kranken- und Pflegeversicherungen b) Mitglieder von Versicherungen (also jede/r Versicherte bei einer Kranken- oder Pflegekasse) und c) Leistungserbringer. Auch deren „Positionen“ – ihre Rechte und Pflichten – sind jeweils genau beschrieben und abgegrenzt. […]