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Pflegebett mieten

Ein Pflegebett können Sie bei einigen Anbietern auch mieten. Das bietet sich an, wenn Sie die Pflegebettfunktionen nur für eine kurze Zeit brauchen, wie einige Tage bis Monate. Häufig können Sie auch Extras wie einen Beistelltisch, Rollator oder Toilettenstuhl hinzumieten. Matratzen sind jedoch nicht automatisch dabei, sondern müssen je nach Anbieter extra gemietet werden. Während Sie das Bett nach Ablauf der Mietdauer zurückgeben, müssen Sie die Matratze häufig selbst entsorgen.

Pflegebett mieten statt kaufen – was sind Vor- und Nachteile dabei?

 

Vorteile:

  • Je nach Mietdauer Geldersparnis
  • Gut bei Platzmangel zu Hause, wenn Sie das Bett nicht mehr brauchen

 

Nachteile:

  • Gerade über längere Zeit kann die Miete so teuer werden, dass sich ein Kauf schon lohnt. Je nach Mietanbieter kann dies schon bei 12 Monaten der Fall sein. Zudem sind – etwa bei der CareTec – gekaufte Pflege- / Aufstehbetten nachhaltig: Sie können uns ein gekauftes Bett zurückgeben, wenn Sie es nicht mehr brauchen. Es wird also nicht zu Müll, sondern für neue Nutzerinnen umgerüstet.
  • Das Risiko kann entstehen, dass die Kassen Ihnen aus formalen Gründen Leistungen verweigern, die Ihnen zustehen. Dies kann v. a. dann passieren, wenn Ihr Pflegegrad niedrig ist, Ihre Selbstständigkeit also nur geringfügig eingeschränkt ist. Das könnte umso eher der Fall sein, je kürzer Sie das Pflegebett benötigen.
    Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag erst einmal ab, können Sie nur widersprechen

    • wenn die Kasse die Ablehnung mit falschen Tatsachen begründet, sich also irrt und Sie einen echten Bedarf haben
    • wenn bei Ihnen Pflegenotstand vorliegt. D. h. wenn Sie oder Ihre Pflegenden ohne das Pflegebett/Hilfsmittel Risiken für die Gesundheit eingehen.

    Lesen Sie zum Thema (nachträgliche) Kostenerstattung auch § 13.3 SGB V.

  • Die Kasse zahlt für eine vorbestimmte Höchstnutzungsdauer eine Pauschale. Sie selbst zahlen einen Mietzins. Wenn Sie das Bett schon vor Ablauf dieser Zeit nicht mehr brauchen, zahlt Ihnen die Kasse diesen Anteil nicht zurück – obwohl Sie das Bett nicht mehr nutzen. Auch für Reparaturen und Ersatzteile zahlt die Kasse eine Pauschale, also nicht zwingend den gesamten Preis. Hier ist Vorsicht geboten: Informieren Sie sich im Reparaturfall genau, welche Kosten zu erwarten sind.
  • Zu beachten: Übernimmt die Kasse die Miete für ein Pflegebett (Hilfsmittel), Sie selbst hätten jedoch gern eine bessere (und teurere) Variante, sind Sie vielleicht bereit, die Differenz selbst zu bezahlen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie dies nicht zum Eigentümer auch nur des gekauften Anteils macht: Sie müssen das Pflegebett nach Nutzungsdauer vollständig zurückgeben.
    (Beim Kauf ist die Lage etwas anders.)

Übrigens: Wenn Sie das Pflege- oder Aufstehbett nur vorübergehend benötigen, ist die Krankenkasse Ihre Ansprechpartnerin. Brauchen Sie es langfristig, ist die Pflegekasse zuständig.

Sie überlegen sich, ein Pflegebett / Aufstehbett zu mieten? Sprechen Sie uns an.