Weichlagerungsmatratzen sind typische Matratzen für Pflegebetten und müssen mehrere Kriterien erfüllen. U. a. müssen die Weichheit, die Feuchtigkeitsdurchlässigkeit und die Atmungsaktivität bestimmte Werte haben. Diese Eigenschaften helfen, einen Dekubitus (Wunde durch Druckstelle) zu verhindern.
Fachinstitute überprüfen und zertifizieren diese Eigenschaften. Daher landen Matratzen nur in den Hilfsmittelverzeichnissen der gesetzl. Krankenkassen, wenn sie diese Prüfungen bestanden haben. Es gelten also nur geprüfte und zertifizierte Weichlagerungsmatratzen als Hilfsmittel, und nur für diese übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Mehr Information über die Weichlagerungsmatratze lesen.
Die Datenbank REHADAT führt alle anerkannten Hilfsmittel auf.